Toyota Camry (1986-1991)
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Der Camry der zweiten Generation führte die werksinternen Bezeichnungen CV20, SV 21 und VZV 21 und kam im Herbst 1986 auf den Markt. Angeboten wurde er wieder als viertürige Stufenhecklimousine, eine Schrägheckvariante (Liftback) gab es jedoch nicht mehr. Als Ersatz dafür erschien erstmals ein Kombi im Programm.
In Europa ersetze der Camry den seit Herbst 1985 dort nicht mehr erhältlichen Toyota Cressida, während es in Nordamerika parallel zu diesem angeboten wurde. Die Karosserieform war geglättet worden und rundlicher. Der Luftwiderstandsbeiwert (cw-Wert) erreichte die Größe 0,35. Die Limousine hatte eine Länge von 4500 mm, eine Breite von 1712 mm und eine Höhe von 1365 mm, der Kombi hatte die Abmessungen 4625 mm / 1712 mm / 1375 mm. Der Wagen wurde als GLi mit Katalysator und 1984 cm³ Hubraum mit einer Leistung von 89 kW (121 PS) – anfänglich auch ohne Katalysator mit 94 kW (128 PS), XL Turbo-Diesel mit 1981 cm³ Hubraum und 62 kW (84 PS) sowie als V6 GXi Kat mit 2490 cm³ Hubraum und 118 kW (161 PS) angeboten.
In Nordamerika war auch dieser Camry sehr erfolgreich und stellte die Basis für den ab Ende 1989 angebotenen Lexus ES. Ebenso war er auch die Basis für den ab Ende 1989 angebotenen Holden Apollo.
In Deutschland konnten nur etwa 3000 Fahrzeuge dieser Modellgeneration abgesetzt werden, davon entfielen etwa 60 Prozent auf die Kombiversion. In den USA diente der Camry als Basis für den Lexus ES. In Österreich wurde die 121 PS leistende Limousine auch mit Allradantrieb angeboten. Auch in der Schweiz war der Kombi (oder Sportswagon wie er in der Schweiz genannt wurde) mit Allradantrieb und einer Leistung von 117 PS erhältlich.
Werksseitig wurden die Typen 466 (Limousine geschlossen; Ausführungen 001/9, 002/0, 003/2, 004/4, 005/6 und 006/8) sowie 469 (Kombi geschlossen; Ausführungen 001/2, 002/4, 003/6) mit einem geregelten Katalysator ausgerüstet, aber am Tage ihrer Erstzulassung noch nicht entsprechend in den Fahrzeugpapieren gekennzeichnet, da der Schlüssel OTTO/GKAT Schl.-Nr. 51 in die Liste der Antriebsarten noch nicht aufgenommen war. Eine entsprechende Umtragung bewirkte die Einstufung in eine günstigere Steuerklasse der Kraftfahrzeugsteuer.